Allgemeine Geschäftsbedingungen

Assetreport.com, GĂĽltig ab, 14. Februar 2016

Geltungsbereich

Assetreport hat ein White Label KI Tool für das Trademanagement, Positionmanagement und die Behavior analyse entwickelt (wobei die Integration mit anderen Tools möglich ist) und bietet dieses an. Dieses Tool bietet eine Integration verschiedener Dienstleistungen, die den Finanzdienstleistungsunternehmen eine optimierte Anleger Erwartung zu ermöglichen.

Jede geschäftliche Beziehung zwischen Assetreport und dem Kunden unterliegt den in diesem Dokument festgehaltenen Nutzungsbedingungen.

Durch Bestellung der Dienstleistungen oder Schließen einer Vereinbarung mit Assetreport – einschließlich der Registrierung für die Demo-Version – bestätigt der Kunde, die vorliegenden Nutzungsbedingungen, sowie die Datenverarbeitungsvereinbarung – die im Administrator-Account bereitgestellt wird (siehe Artikel 17 ) – gelesen zu haben und damit beide zu akzeptieren. Die Nutzungsbedingungen haben immer Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn sie besagen, dass sie die einzig gültigen Bedingungen sind.

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen oder irgendeines Teils davon hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln und/oder des Restes der fraglichen Bestimmung. Im Falle der Ungültigkeit vereinbaren die Parteien den Ersatz der ungültigen Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung im Geiste der vorliegenden Nutzungsbedingungen. Sollten die Parteien keine Einigung erzielen, so kann das zuständige Gericht die unwirksamen Bestimmungen auf das beschränken, was (gesetzlich) zulässig ist.

Die Tatsache, dass Assetreport von irgendeinem Recht (wiederholt) keinen Gebrauch macht, darf nur als Tolerierung einer bestimmten Situation ausgelegt werden und gibt keinerlei Anlass zu einer Verwirkung von Rechten.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen haben keinerlei Auswirkung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte, die dem Verbraucherkunden laut der belgischen Verbraucherschutzgesetzgebung zustehen.

ASSETREPORT behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen auf der Website zu ändern, wann immer sie dies wünschen. ASSETREPORT verpflichtet sich, den Kunden darüber durch (i)  eine Ankündigung auf seiner Website innerhalb einer angemessenen Frist vor Anwendung der geänderten Nutzungsbedingungen und/oder (ii)  durch die ASSETREPORT-Mitteilung zu unterrichten.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen müssen zusammen mit ASSETREPORTs Datenschutzerklärung gelesen werden und können jederzeit auf der Website eingesehen werden.

Angebot

Kataloge, Broschüren, Newsletter, Folder, ASSETREPORT-Mitteilungen und andere Werbeankündigungen sowie Ankündigungen auf der Website sind vollkommen unverbindlich und vom Kunden lediglich als Einladung zur Bestellung von Dienstleistungen zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich anderweitig spezifiziert.

Jedes Angebot gilt nur für (i)  eine bestimmte Bestellung und daher nicht automatisch für nachfolgende (ähnliche) Bestellungen, sowie (ii)  für die darin festgelegte Dauer.

Demo-Version

Jeder potenzielle Kunde erhält die Möglichkeit, die Demo-Version kostenlos nach entsprechender Registrierung über die Website zu nutzen. Nach einer solchen Registrierung erhält der potenzielle Kunde eine E-Mail, die den Administrator-Account und das Aktivierungspasswort enthält.

Die Benutzung der Demo-Version wird automatisch deaktiviert, wenn seit der Registrierung 10 Kalendertage vergangen sind. Der potenzielle Kunde hat jedoch die Möglichkeit, während der Laufzeit der Demo-Version, sowie nach ihrer Beendigung eine (endgültige) Vereinbarung mit ASSETREPORT bezüglich der Dienstleistungen zu treffen, wobei in  Artikel 5  beschriebenen Bedingungen erfüllt sein müssen.

Abschluss der Vereinbarung

Aktiver Administrator-Account

Falls der Kunde die Demo-Version benutzt und noch über einen aktiven Administrator-Account verfügt,  können die Dienstleistungen über den Administrator-Account geordert werden, indem der Button „Update“ angeklickt wird, sofern der Kunde mindestens folgende Informationen bereitstellt:

  • Benötigte Dienstleistungen, also das Basispaket und gegebenenfalls zusätzliche Merkmale;
  • Benötigte Anzahl an Nutzern;
  • Vierteljährliche oder jährliche Rechnungsstellung.
  • Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift (SEPA), einschließlich Zahlungsdetails.

Eine Vereinbarung tritt erst nach einer elektronischen Auftragsbestätigung in Kraft oder sobald ASSETREPORT dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Inaktiver Administrator-Account

Falls der Kunde keinen aktiven Administrator-Account mehr hat, aber die Dienstleistungen bestellen möchte, muss er sich per E-Mail ( support@assetreport.com ) an ASSETREPORT wenden.

Der Kunde erklärt und bestätigt in jedem Fall, dass (i)  alle vorgelegten (Registrierungs-)Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und zutreffend sind und (ii)  dass er die Richtigkeit dieser Informationen aufrechterhalten wird.

ASSETREPORT ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Informationen über den Kunden, seine Aktivitäten oder seine Kreditwürdigkeit anzufordern. Wenn (i)  eine entsprechende Mitteilung nicht erfolgt, (ii)  seitens ASSETREPORT Zweifel hinsichtlich der Identität des Kunden bestehen oder (iii)  Anzeichen dafür vorliegen, dass der Kunde beabsichtigt, die Dienstleistungen selbst zu verkaufen, ist ASSETREPORT berechtigt, die Erfüllung der Bestellung zu verweigern oder auszusetzen. Eine Verweigerung der Bereitstellung der Dienstleistungen berechtigt den Kunden nicht zu irgendeiner Form von Schadenersatz.

Etwaige Änderungen oder Zusätze zur Vereinbarung nach Bereitstellung des Administrator-Accounts (und zusätzlicher Benutzer-Accounts) sind nur nach schriftlicher Genehmigung und Implementierung durch ASSETREPORT gültig.

Lieferung

Nach Abschluss der Vereinbarung wird dem Kunden Zugang zu dem Tool  und den Dienstleistungen gewährt, die als „Software as a Service (SaaS)“ bereitgestellt werden. Ein derartiges Zugangsrecht impliziert lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, Tool und Dienstleistungen zu nutzen.

Die Tatsache, dass der Administrator-Account dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, gilt als Lieferung von Tool und Dienstleistungen.

Nach erfolgter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, eine anfängliche Verifizierung durchzuführen, die unter anderem folgendes beinhaltet: Anzahl der Nutzer, Dienstleistungen (also das Basispaket und/oder die verlangten zusätzlichen Merkmale), jährliche Rechnungsstellung. Der Kunde ist verpflichtet, ASSETREPORT innerhalb von 48 Stunden nach erfolgter Lieferung über den Helpdesk oder durch Versand einer E-Mail ( support@assetreport.com ) über etwaige Abweichungen zu informieren.

Wenn innerhalb dieser Frist von 48 Stunden keine Reklamationen vorgetragen wurden, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung genehmigt und akzeptiert hat.

Administrator-Account/Benutzer-Account

Der Kunde hat die Möglichkeit, über den Administrator-Account und die zusätzlichen Benutzer-Accounts auf Tool zuzugreifen und die Dienstleistungen zu nutzen.

Der Administrator ist alleinig für jede Nutzung und sämtliche Aktivitäten des Administrator-Accounts verantwortlich.

Neben einem Administrator-Account erhält der Kunde auch mindestens tausend (1000) zusätzlichen Benutzer-Account. Die Anzahl der Benutzer-Accounts entspricht der Anzahl der Nutzer des Kunden. Jeder Nutzer hat also seinen eigenen Benutzer-Account. Der Administrator legt das Ausmaß der Rechte der Benutzer-Accounts fest und ist immer für jede Nutzung der Benutzer-Accounts verantwortlich.

Jeder Benutzer-Account (einschließlich des Administrator-Accounts) gehört jeweils nur einer einzigen Person und darf daher nicht mit anderen Personen geteilt werden.

Der Kunde ist alleinig für den Schutz und die Sicherheit des Administrator-Accounts und der Benutzer-Accounts verantwortlich. In diesem Zusammenhang müssen sowohl der Administrator als auch jeder Nutzer die Vertraulichkeit ihres jeweiligen Accounts gewährleisten, einschließlich der Vertraulichkeit der Login-Daten, wie etwa des Passworts. Sie dürfen daher ihre Login-Daten auch nicht an ASSETREPORT übermitteln (beispielsweise bei Support-Anfragen an ASSETREPORT über den Helpdesk – siehe Artikel 19 ). Verlust oder Missbrauch solcher Login-Daten können daher zu einer Haftung gegenüber ASSETREPORT führen.

Außerdem ist es streng verboten:

  • nach den Login-Daten anderer Nutzer zu fragen;
  • sich in den Account einer anderen Person einzuloggen;
  • Tool und Dienstleistungen in betrügerischer Absicht zu benutzen (z. B. Verwendung eines falschen Accounts und/oder Angabe falscher Informationen gelten als Nutzung mit betrügerischer Absicht);
  • sich bei der Nutzung des Tools und der Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung als eine andere (juristische oder natürliche) Person auszugeben. Derartige Handlungen können zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Der Kunde muss (i)  die unkorrekte und unbefugte Nutzung umgehend bestrafen oder sanktionieren und (ii)  ASSETREPORT umgehend schriftlich über eine solche Nutzung und jede festgestellte strittige Registrierung informieren.

Eine begründete Mitteilung kann zur vorübergehenden und/oder ständigen Aufhebung und/oder Löschung des Administrator-Accounts und/oder der Benutzer-Accounts führen. ASSETREPORT behält sich einen breiten Ermessensspielraum vor, um die optimale Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Auf keinen Fall haftet ASSETREPORT für Schäden, die sich aus der Nichtbefolgung der obigen Anforderungen durch den Kunden ergeben.

Kein Widerrufsrecht

Gemäß Buch VI „Marktpraktiken und Verbraucherschutz“ des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches („WiGB“) hat jeder Kunde (in seiner Eigenschaft als Verbraucher) ein Widerrufsrecht in Bezug auf Produkte und/oder Dienstleistungen, die über das Internet, per E-Mail oder telefonisch erworben werden.

Die Bereitstellung der Dienstleistungen – bei der es sich um die Lieferung digitaler Inhalte handelt, die nicht auf einem physischen Medium geliefert werden – stellt jedoch eine Ausnahme zum Widerrufsrecht dar, da der Verbraucherkunde ausdrücklich (i)  zustimmt, dass die Lieferung der Dienstleistungen erfolgen kann und (ii)  bestätigt, dass er nicht mehr berechtigt ist, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (Art. VI.53 °13 WiGB). Der Verbraucherkunde hat daher hinsichtlich der über die Demo-Version bestellten Dienstleistungen keinerlei Widerrufsrecht mehr.

Unbeschadet der obigen Bestimmungen bietet ASSETREPORT jedem Kunden (einschließlich Verbraucherkunden) die Möglichkeit, vor Schließung der Vereinbarung mit ASSETREPORT die Demo-Version zu nutzen. Durch Bereitstellung der Demo-Version bietet ASSETREPORT also mehr als gesetzlich verlangt.

Gewerbliche Kunden haben unter keinen Umständen ein Widerrufsrecht.

Preis

Das Basispaket wird von ASSETREPORT zu einem jährlichen Festpreis angeboten. Wenn der Kunde sich für zusätzliche Nutzer und/oder für eine oder mehrere zusätzliche Dienstleistungen entscheidet, wird zusätzlich zum Preis des Basispakets ein jährlicher Aufpreis für jede zusätzliche Dienstleistung berechnet.

Das Basispaket, zusätzliche Nutzer und zusätzliche Dienstleistungen werden grundsätzlich zu den auf der Website angegebenen oder per Mail oder Telefon zum Zeitpunkt des Kaufs mitgeteilten und für das Land, in dem der Kunde ansässig ist, geltenden Preisen verkauft. Der Preis für solche zusätzlichen Nutzer und Merkmale wird anteilig unter Berücksichtigung der verbleibenden Dauer des ausgewählten Rechnungsstellungszeitraums (jährlich) berechnet.

Die Preise werden in Euro und zuzüglich MwSt. angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

Unter keinen Umständen garantiert ASSETREPORT, dass die Preise für einen bestimmten Zeitraum festgelegt bleiben, da sie von der Marktstruktur abhängen, oder dass dieselben Preise in jedem Land, in dem ASSETREPORT aktiv ist, gelten. Da die Preise auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden Lohnkosten, Kosten für Komponenten/Teile, Sozialversicherungsbeiträgen und staatlichen Abgaben, Versicherungsprämien, Materialkosten, Wechselkursen und/oder sonstigen Kosten basieren, ist ASSETREPORT, im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer dieser Preisfaktoren, berechtigt, die Preise in Übereinstimmung mit den gesetzlich zulässigen Normen entsprechend zu erhöhen.

Im Falle einer Preiserhöhung verpflichtet sich ASSETREPORT, Bestandskunden durch die ASSETREPORT-Mitteilung mindestens drei Monate vor Anwendung der neuen Preise zu benachrichtigen.

Werbegeschenke von ASSETREPORT, in welcher Form auch immer (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Preissenkungen und Rabatte), gelten nur entsprechend den diesbezüglich ausdrücklich genannten Richtlinien und Bedingungen. Der Kunde erkennt an, dass derartige Werbegeschenke nicht kumulativ und persönlicher Natur sind und auf keinen Fall einen impliziten Anspruch darauf mit sich bringen.

Zahlung

Durch Bestellung der Dienstleistungen stimmt der Kunde ausdrücklich einer elektronischen Rechnungsstellung durch ASSETREPORT zu, sofern von den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

ASSETREPORT verpflichtet sich, Rechnungen den Kunden jährlich zu stellen – je nach Vorliebe des Kunden bei Bestellung der Dienstleistungen (siehe Artikel 5 ) – jedoch immer vor Beginn der Laufzeit.

Unbeschadet der obigen Bestimmungen werden Rechnungen bezüglich zusätzlicher Nutzer und/oder Merkmale, die nach Abschluss der Vereinbarung bestellt wurden, dem Kunden entsprechend seinem diesbezüglichen Wunsch zugesandt.

Eine Rechnung wird an die bei der Bestellung der Dienstleistungen vom Kunden angegebene (elektronische) Adresse gesandt. Der Kunde verpflichtet sich, ASSETREPORT so schnell wie möglich darüber zu informieren, sobald sich diesbezüglich Änderungen ergeben.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden Rechnungen von ASSETREPORT automatisch von ASSETREPORT in voller Höhe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift (SDD) – je nach den vom Kunden bei Bestellung der Dienstleistung angegebenen Vorlieben – am Rechnungsdatum (ohne Skonto) eingezogen.  Falls ein Einzug per Kreditkarte oder Lastschrift nicht möglich ist, muss der fakturierte Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum beglichen werden. Im Falle der Zahlung per SEPA-Lastschrift (SDD) weicht ASSETREPORT also aufgrund interner Verfahren formell von der gesetzlichen Hinweispflicht mit Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Einzug ab.

Bei der Verarbeitung der Zahlungen nutzt ASSETREPORT die Dienste externer professioneller und spezialisierter Partner, die eine Zahlungsplattform betreiben. Die Online-Zahlungen erfolgen mithilfe sicherer Protokolle. Alle Online-Zahlungen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Betreibers der Zahlungsplattform, der die alleinige Verantwortung für die korrekte Verarbeitung aller Online-Zahlungen trägt.

Die Finanzdaten des Kunden, die im Rahmen einer Online-Zahlung eingegeben werden, werden nur zwischen dem externen Partner und den betroffenen Finanzinstituten ausgetauscht. ASSETREPORT hat keinen Zugang zu den vertraulichen Finanzdaten des Kunden.

Rechnungen können vom Kunden lediglich per E-Mail ( billing@assetreport.com ) innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und detaillierter Gründe rechtmäßig angefochten werden. Eine solche Anfechtung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Die bedingungslose Zahlung der Rechnung durch den Kunden wird als ausdrückliches Einverständnis mit der Rechnung betrachtet.

Teilzahlungen des Kunden werden immer akzeptiert, wobei Änderungen vorbehalten sind und ohne jede Beeinträchtigung, und werden an zuerst den Inkassokosten, dann der Entschädigungssumme, dem fälligen Zinsen und zuletzt der Hauptsumme zugewiesen, wobei die Zuweisung zur ältesten ausstehenden Hauptsumme Vorrang erhält.

Wenn der Kunde die Vereinbarung kündigt (aus welchen Gründen auch immer) (siehe Artikel 15 ), werden die bereits an ASSETREPORT gezahlten Beträge (unabhängig davon, ob die Vorauszahlung sich auf ein Quartal oder ein Jahr bezieht) von ASSETREPORT einbehalten und nicht zurückgezahlt.

Konsequenzen von Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung

Für jede Rechnung, die vom Kunden am Fälligkeitsdatum nicht vollständig oder teilweise beglichen wurde, muss dieser – von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung – Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro abgelaufenem Monat zahlen, wobei ein bereits begonnener Monat als voller Monat betrachtet wird, während der fällige Betrag alle Inkassokosten, die von ASSETREPORT in Zusammenhang mit der Beitreibung der Schuld gezahlt wurden, erhöht wird.

ASSETREPORT behält sich außerdem das Recht vor, den Zugang zu den Dienstleistungen bis zum Erhalt der tatsächlichen und vollständigen Zahlung vom Kunden (vorübergehend) auszusetzen. Darüber hinaus kann ASSETREPORT die gesamte Bestellung (oder einen Teil davon) als storniert betrachten, wenn die oben erwähnte Zahlung nicht erfolgt ist, obwohl eine förmliche Mahnung versandt wurde.

Dies führt auch dazu, dass alle anderen Rechnungen von ASSETREPORT an den Kunden umgehend fällig und zahlbar werden, auch wenn sie noch nicht fällig waren, und dass alle zulässigen Zahlungsbedingungen nicht mehr gelten. Dasselbe gilt im Falle einer drohenden Insolvenz, einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Auflösung, einer Aussetzung der Zahlung, sowie im Falle aller anderen Fakten, aus denen hervorgeht, dass der Kunde zahlungsunfähig ist.

Inanspruchnahme der Dienstleistungen

Allgemeines

Solange diese Vereinbarung in Kraft bleibt, kann der Kunde das Tool  und die Dienstleistungen im Rahmen seiner Zugangsrechte nutzen, wobei der Geltungsbereich bei der Bestellung der Dienstleistungen festgelegt wird. Der Umfang solcher Zugangsrechte kann während der Laufzeit der Vereinbarung eingeschränkt oder erweitert werden.

Der Kunde erkennt an, dass nur sein Administrator und seine Nutzer das Tool und die Dienstleistungen nutzen können und zwar ausschließlich für die Zwecke des Kunden und unter Einhaltung aller von den zuständigen Behörden erlassenen, geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen. Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung dieses Artikels eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung ist.

Die Inanspruchnahme der und der Zugang zu den Dienstleistungen durch den Kunden setzt eine Internetverbindung und die Verwendung eines modernen Web-Browsers (beispielsweise, jedoch nicht beschränkt auf, die neueste Version von Google Chrome) voraus. Wenn ein veralteter Web-Browser verwendet wird, ist der Kunde möglicherweise nicht in der Lage, alle Funktionen der Dienstleistungen zu nutzen oder aber diese Funktionen funktionieren eventuell nicht optimal.

Der Kunde ist in vollem Umfang für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen sowie für die Handlungen und Versäumnisse aller Nutzer verantwortlich, die das Tool  und die Dienstleistungen über den Administrator-Account und/oder Benutzer-Account nutzen. Der Kunde darf keinen anderen Personen als dem Administrator oder den Nutzern Zugang zu oder die Verwendung von Tool und Dienstleistungen gestatten.

Einschränkungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsrechte nicht zu missbrauchen, daher ist ihm folgendes verboten, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist:

  • Verkauf, Weiterverkauf, Lizenzierung, Sublizenzierung, Vermietung, Verleih oder Vertrieb des Tools, der App und jeglicher Dienstleistungen oder Einbeziehung irgendwelcher Dienstleistungen oder davon abgeleitete Arbeiten in ein Servicebüro oder ein Outsourcing-Angebot an eine dritte Partei;
  • Kopie, Modifizierung, Anpassung, Veränderung, Übersetzung oder Herstellung abgeleiteter Arbeiten auf der Basis der Dienstleistungen (mit Ausnahme von Kopien, Modifikationen oder abgeleiteten Arbeiten, die ausschließlich aus den Berichten oder Übersichten erstellt werden, die nur für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden erstellt werden);
  • Beteiligung an (oder anderen erlauben, sich zu beteiligen an) Reverse-Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung von Tool, App und/oder Dienstleistungen.
  • Verwendung von Tool und Dienstleistungen für illegale oder unrechtmäßige Zwecke oder für die Übertragung von Daten auf eine Weise, die illegal, diffamierend, in die Privatsphäre anderer eingreifend, beleidigend, bedrohend oder schädlich ist oder die geistigen Eigentumsrechte eines anderen verletzt (nicht erschöpfende Liste).
  • Verwendung von Tool und Dienstleistungen für die Durchführung oder Förderung illegaler Aktivitäten;
  • Verwendung von Tool und Dienstleistungen für die Übermittlung von „Junkmail“, „Spam“, „Ketten-Mails“, „Phishing“ oder sonstige unerwünschte massenhafte Verbreitung von E-Mails;
  • Verwendung der Dienstleistungen, um andere zu belästigen oder zu schädigen;
  • Störung der einwandfreien Funktion von Tool  und/oder Website. Dies beinhaltet, dass der Kunde keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Software, die die Dienstleistungen und Interessen von ASSETREPORT und seinen Kunden schädigen könnte(n), verwenden darf. Kunden sollten außerdem Inhalte meiden, die die Infrastruktur der Websites und ihre einwandfreie Funktion belasten oder stören;
  • Versand unerwünschter und/oder kommerzieller Mitteilungen, wie Junkmail, Spam und Kettenbriefe;
  • Hinzufügung von Inhalten, die sich als hinsichtlich des Zwecks des Tools unangemessen bezeichnen lassen. ASSETREPORT behält sich diesbezüglich einen breiten Ermessensspielraum vor und kann den Kunden benachrichtigen, wenn Grenzen erreicht werden;
  • Umgehung des Geschäftsmodells von ASSETREPORT;
  • (Partielle oder vollständige) Nutzung der Dienstleistungen oder des Tools oder der Website auf eine Weise, die einen falschen oder irreführenden Eindruck, eine falsche oder irreführende Zuweisung oder Aussage in Bezug auf ASSETREPORT oder auf eine dritte Partei vermitteln könnte.

Geistiges Eigentum

Geistige Eigentumsrechte von Assetreport

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass ASSETREPORT alleiniger Inhaber von Tool  und Dienstleistungen und/oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die sich darauf beziehen, ist und bleibt. Alle derartigen Rechte und der Geschäftswert liegen und bleiben bei ASSETREPORT.

Die dem Kunden gewährten Zugangsrechte implizieren daher lediglich das Recht der Nutzung – gegen eine Gebühr – des Tools und der Dienstleistungen und keine impliziten Lizenzen werden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt. Unter keinen Umständen:

  • zieht ein solches Recht eine Übertragung des Eigentums an Tool oder Dienstleistungen und Dokumentation durch ASSETREPORT an den Kunden nach sich;
  • gewährt ein solches Recht dem Kunden irgendwelche Ansprüche oder Interessen an Tool, Dienstleistungen, irgendwelchen Handelsnamen und/oder Marken von ASSETREPORT, und 
  • gewährt ein solches Recht dem Kunden das Recht, von ASSETREPORT die Herausgabe einer Kopie irgendeiner Software oder anderer Produkte, die von ASSETREPORT für die Bereitstellung der Dienstleistungen verwendet werden, zu verlangen.

Der Kunde darf daher keine Marken, Handelsnamen oder Markennamen von ASSETREPORT (beispielsweise, jedoch nicht beschränkt auf deren Nutzung in Metatags, Suchbegriffen oder verborgenem Text) ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens ASSETREPORT verwenden.

Unbeschadet des Rechts des Kunden oder einer dritten Partei, die Gültigkeit von geistigem Eigentum von ASSETREPORT infrage zu stellen, darf der Kunde keine Handlungen begehen (oder Dritten erlauben, Handlungen zu begehen), die geistiges Eigentum von ASSETREPORT verletzen könnten – einschließlich, ohne Einschränkung, Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken oder andere industrielle oder geistige Eigentumsrechte – und darf keine Handlungen versäumen oder Dritten gestatten, Handlungen zu versäumen, deren Versäumnis diese Wirkung hätte.

Der Kunde verpflichtet sich, ASSETREPORT über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung irgendwelcher geistiger Eigentumsrechte von ASSETREPORT, von der der Kunde Kenntnis erhält und von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Nutzung von Tool und Dienstleistungen zu benachrichtigen.

Dokumentation

Gemäß den vorliegenden Nutzungsbedingungen gewährt ASSETREPORT hiermit dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz innerhalb der Laufzeit (siehe Artikel 14 ) Kopien der Dokumentation ausschließlich für die Verwendung durch den Kunden in Zusammenhang mit seinen Zugangsrechten zu reproduzieren. Der Kunde erkennt an, dass:

  • kein Recht gewährt wird, die Dokumentation zu veröffentlichen, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Arbeiten daraus herzustellen;
  • die Dokumentation Teil des geistigen Eigentums von ASSETREPORT ist und verpflichtet sich hiermit, alle Eigentumshinweise, einschließlich etwaiger Urheberrechts-, Marken- oder Vertraulichkeitshinweise, die in Kopien der Dokumentation enthalten sind, genau zu reproduzieren.
Geistige Eigentumsrechte des Kunden

Ferner vereinbaren die Parteien, ohne Übertragung irgendwelcher Rechte, Ansprüche oder Interessen, dass es ASSETREPORT erlaubt ist, zu Informationszwecken auf Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken des Kunden (zusammenfassend als „Marken“  bezeichnet) in Zusammenhang mit seiner Erbringung der Dienstleistungen hinzuweisen, beispielsweise, indem die Zielseite des Kunden mit dessen Marken versehen wird, unter der Bedingung, dass ASSETREPORT die Verwendung jeglicher Marke, die Eigentum des Kunden ist, in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen bei (i) Kündigung der vorliegenden Vereinbarung oder (ii) Erhalt einer Aufforderung durch den Kunden, eine solche Verwendung einzustellen, umgehend einstellt.

Dauer

Jede zwischen ASSETREPORT und dem Kunden getroffene Vereinbarung bezüglich der Verwendung von Tool und Dienstleistungen hat eine begrenzte Geltungsdauer von einem Jahr, je nach Vorliebe des Kunden bei Bestellung der Dienstleistungen.

Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Vereinbarung vom Kunden nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird, was ASSETREPORT berechtigt, dem Kunden die verlängerte Laufzeit in Rechnung zu stellen.

Kündigung

Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an ASSETREPORT per E-Mail ( support@sssetreport.com ) kündigen:

(i) jederzeit und aus jedem Grund, solange die Kündigung mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit erfolgt.

Jede Kündigung durch den Kunden, die dieser weniger als 30 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit ausspricht, ist gegenstandslos, da die Vereinbarung automatisch verlängert wird (siehe Artikel 14). Der Kunde ist daher verpflichtet, die Rechnung bezüglich der neuen Laufzeit zu zahlen, auch wenn er keinerlei Absicht hat, seine Nutzung des Tools oder Dienstleistungen fortzusetzen.

(ii) falls er nicht mit einem oder mehreren der folgenden Umstände (nicht einschränkend) einverstanden ist und eine solche Kündigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach entsprechender Benachrichtigung durch Assetreport erfolgt: (i)  Änderung des Angebots der Dienstleistungen, die einen signifikanten Nachteil für den Kunden mit sich bringt, (ii) Änderung der vorliegenden Nutzungsbedingungen durch ASSETREPORT (siehe Artikel 2 ) oder (iii)  angekündigte Preisänderungen durch ASSETREPORT (siehe Artikel 9 ). Unter keinen Umständen berechtigt dies den Kunden, irgendeine Form von Schadenersatz oder Ausgleich von ASSETREPORT zu fordern;

(iii) falls Artikel 6.5 der Datenverarbeitungsvereinbarung zwischen ASSETREPORT und dem Kunden (siehe Artikel 17 ) in Kraft tritt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Vor einer solchen Kündigung durch den Kunden, in jedem Fall jedoch vor Deaktivierung durch ASSETREPORT, ist ASSETREPORT verpflichtet, die Kundendaten unter Verwendung der verfügbaren Export-Tools zu exportieren.

Kündigung durch ASSETREPORT

Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die ASSETREPORT möglicherweise gegenüber dem Kunden hat, kann ASSETREPORT die Vereinbarung jederzeit und ohne rechtliche Intervention im Falle außergewöhnlicher Umstände kündigen, die eine professionelle Kooperation zwischen ASSETREPORT und dem Kunden unmöglich machen.

Der Kunde erkennt an, dass folgende Umstände als außergewöhnlich zu betrachten sind:

(i) Wenn ASSETREPORT feststellt oder gewichtige Gründe hat, anzunehmen, dass:

- die Kundendaten falsch, irreführend, ungenau oder veraltet sind;

  • der Kunde Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen erheblich verletzt und ungeachtet einer Aufforderung durch ASSETREPORT, (i) die Situation zu korrigieren und (ii) von solchen Verletzungen abzusehen und nach Möglichkeit (iii) zu verhindern, dass eine solche Verletzung oder Verletzungen in der Zukunft vorkommt/vorkommen, dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Kalendertage nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung nachkommt, unbeschadet des Rechts von ASSETREPORT, vom Kunden aufgrund dieser Vertragsverletzung eine zusätzliche Entschädigung zu fordern;

- der Kunde das Tool und die Dienstleistungen für unerlaubte, illegale und/oder unangemessene Zwecke nutzt;

- die Vereinbarung mit dem Kunden auf unkorrekten oder falschen Informationen des Kunden basiert; oder

- der Kunde die Dienstleistungen aus Gründen bestellt hat, die nicht als objektiv vernünftig und akzeptabel betrachtet werden können.

(ii) Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, Konkurs anmeldet, der Konkurs eröffnet wird, in die Liquidation oder ähnliche Prozesse geht oder sich im Liquidationsprozess befindet;

(iii) Wenn der Kunde eine unredliche, illoyale oder betrügerische Handlung in Bezug auf ASSETREPORT, sein Geschäft oder das Tool, die App und die Dienstleistungen begeht;

Im Falle einer solchen Kündigung durch ASSETREPORT, die per E-Mail mitgeteilt wird, wird die Vereinbarung automatisch ohne Kündigungsfrist oder Entschädigung und unbeschadet des Rechts auf Entschädigung beendet.

Konsequenzen der Kündigung

Nach Kündigung der Vereinbarung:

✓  durch den Kunden, verpflichtet sich ASSETREPORT, innerhalb von 5 Werktagen – in jedem Fall jedoch nicht vor Ablauf der laufenden Laufzeit – den Administrator-Account und die Benutzer-Accounts des Kunden zu deaktivieren und nach besten Kräften den Kunden vorab über eine solche Deaktivierung zu informieren;

✓  durch ASSETREPORT, muss ASSETREPORT (i) den Administrator-Account und die Benutzer-Accounts deaktivieren und (ii)  den Kunden darüber informieren, dass er die Möglichkeit hat, während einer in dieser Mitteilung genannten Frist die Kundendaten durch die verfügbaren Export-Tools zu exportieren;

✓  ASSETREPORT ist berechtigt, jede Forderung des Kunden, eine (neue) Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung des Tools, der App und der Dienstleistungen zu treffen, abzulehnen.

✓  Jede Partei wird die Nutzung einstellen und die vertraulichen Informationen und geschützten Materialien der anderen Partei zurückgeben.

Wenn der Kunde es versäumt, seine Kundendaten vor Kündigung der Vereinbarung oder innerhalb der von ASSETREPORT nach der Kündigung gewährten Frist zu exportieren, löscht ASSETREPORT die Kundendaten zunächst durch „weiches Löschen“ und anonymisiert die Kundendaten danach nach Ablauf einer Frist von (maximal) sechs (6) Monaten.

Die Artikel 13, 16, 17 und 18 bleiben entsprechend der Laufzeit in vollem Umfang in Kraft, ungeachtet der Beendigung oder Kündigung der vorliegenden Vereinbarung, aus welchen Gründen auch immer.

Die Kündigung der vorliegenden Vereinbarung, aus welchen Gründen auch immer, beeinträchtigt die von den Parteien erworbenen Rechte in keiner Weise.

Haftung

ASSETREPORTs Haftung ist auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge beschränkt: (i)  den Rechnungswert der letzten Rechnung bezüglich des Tools und der Dienstleistungen oder (ii)  den Betrag der Zahlung für die Versicherungspolicen, die von ASSETREPORT abgeschlossen wurden und in jedem Fall beschränkt auf die nach Schweizerischem Recht verpflichtende Haftung.

Sofern nicht in den vorliegenden Nutzungsbedingungen anderweitig ausdrücklich erklärt, werden das Tool, die App und/oder die Dienstleistungen sowie die Dokumentation und alle anderen Produkte oder Dienstleistungen, die von ASSETREPORT bereitgestellt werden, „as is“ bereitgestellt. ASSETREPORT schließt daher alle sonstigen Zusagen, Bedingungen, Erklärungen und Garantien – ob ausdrücklich oder implizit – aus, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf implizite Garantien der Eignung für einen bestimmten Zweck, der zufriedenstellenden Qualität, der angemessenen Professionalität und Sorgfalt, der Systemintegration und/oder der Genauigkeit von Daten.

Außerdem garantiert ASSETREPORT nicht, dass das Tool oder die Dienstleistungen alle Anforderungen des Kunden erfüllen, zumal der Kunde die Möglichkeit hat, (i)  die Demo-Version ( siehe Artikel 4 ) zu verwenden, bevor er zahlender Kunde wird und (ii)  jederzeit zusätzliche Informationen von ASSETREPORT in dieser Hinsicht anzufordern. Der Kunde erklärt daher, dass er ausreichend über Inhalt und Umfang des Tools und der Dienstleistungen informiert wurde.

Unbeschadet des allgemeinen Charakters des vorherigen Abschnitts garantiert ASSETREPORT nicht, dass: (i)  die Leistung des Tools und der Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass alle Fehler und/oder Bugs (innerhalb angemessener Zeit) korrigiert werden,  (ii)  dass das Tool und die Dienstleistungen permanent verfügbar, frei von Viren, pünktlich und vollständig sein werden oder (iiI)  dass die durch das Tool, und die Dienstleistungen bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt, exakt und nicht irreführend sind.

Die vorgesehene Verwendung von Tool und Dienstleistungen durch den Kunden, den Administrator und/oder die Nutzer wird auf ihre alleinige Verantwortung und auf ihr eigenes Risiko festgelegt. ASSETREPORT haftet in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden, die aus dieser vorgesehenen Nutzung resultieren. Kunde, Administrator und/oder Nutzer sind daher für etwaige Schäden an ihrem Computer (Programmen), drahtlosen Geräten und/oder sonstigen Ausrüstungen durch Tool, App und Dienstleistungen allein verantwortlich.

ASSETREPORT haftet nicht für:

✓  indirekte und/oder Folgeschäden (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verlust von Einkommen, Verlust von Geschäftswert und Schäden am Eigentum des Kunden durch Tool und Dienstleistungen). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ASSETREPORT ausdrücklich über den potenziellen Verlust durch den Kunden informiert wurde;

✓  Defekte, die direkt oder indirekt durch Handlungen seitens des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie durch einen Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht werden;

✓  Schäden, die durch Nutzung von Tool und Dienstleistungen für einen anderen Zweck verursacht werden, als den, für den sie von ASSETREPORT entwickelt wurden oder vorgesehen sind;

✓  zusätzliche Schäden, die durch weitere Nutzung durch den Kunden, Administrator und/oder die Nutzer verursacht wurden, nachdem ein Defekt festgestellt wurde;

✓  Verlust oder unkorrekte Nutzung der Kundendaten, es sei denn, dies ist ausschließlich auf einen Fehler seitens ASSETREPORT zurückzuführen;

✓  Schäden durch Nichtbefolgung von Ratschlägen und/oder Richtlinien, die von ASSETREPORT vorgegeben wurden und die ASSETREPORT immer nach eigenem Ermessen formuliert;

✓  Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Härte (siehe Artikel 23 ).

Der Kunde akzeptiert außerdem, dass ASSETREPORT keine Garantie gibt, dass das Tool und die Dienstleistungen den Bestimmungen oder Anforderungen entsprechen, die in einem bestimmten Rechtsraum gelten, mit Ausnahme der Bestimmungen oder Anforderungen, die in Schweiz zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung gelten. ASSETREPORT kann daher nicht für spätere Änderungen jeglicher Art derartiger Gesetze und/oder Bestimmungen haftbar gemacht werden.

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde nicht in irgendeiner Weise oder aus irgendeinem Grund (vertrauliche) Informationen (z. B. eine Excel-Tabelle mit Daten, einschließlich Kundendaten) oder irgendwelche Login-Daten an Mitarbeiter von ASSETREPORT weitergibt. Wenn der Kunde entgegen der obigen Bestimmung derartige Daten an ASSETREPORT weitergibt, erkennt er an, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko handelt. In einem solchen Fall kann ASSETREPORT nicht dasselbe Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der übermittelten Informationen gewährleisten, wie ASSETREPORT dies hinsichtlich der Kundendaten tut.

Der Kunde erkennt an, dass er sich nur direkt und nicht über eine dritte Partei, etwa die Person, auf die sich die Kundendaten beziehen, auf die Haftung von ASSETREPORT berufen kann.

Der Kunde muss ASSETREPORT und/oder einen Entschädigungsberechtigten von ASSETREPORT für alle Forderungen jeglicher Art, die sich aus der Existenz, der Implementierung, der Nichterfüllung und/oder der Kündigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ergeben und die durch eigene Fahrlässigkeit, Fehler oder mangelnde Sorgfalt oder durch seinen Administrator und/oder irgend einen seiner Nutzer verursacht wurden, schadlos halten.

Zu guter Letzt ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Administrator und seine Nutzer über die Bestimmungen dieses Artikels (und den Rest der vorliegenden Nutzungsbedingungen) zu informieren.

Personenbezogene Daten und Datenschutz

ASSETREPORT als Datenverantwortlicher

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich des (potenziellen) Kunden und/oder seines Personals durch ASSETREPORT erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von ASSETREPORT. In einem solchen Fall handelt Assetreport als Datenverantwortlicher.

Diese Datenschutzerklärung enthält Informationen über die von ASSETREPORT gesammelten personenbezogenen Daten, sowie über die Art und Weise, auf die ASSETREPORT diese personenbezogenen Daten verwendet und verarbeitet. ASSETREPORTs Datenschutzerklärung kann auf der Website eingesehen werden und muss zusammen mit der Cookie-Richtlinie gelesen werden.

Durch Bestellung der Dienstleistungen oder Schließung einer Vereinbarung mit ASSETREPORT – einschließlich einer Registrierung für die Demo-Version – bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung gelesen hat und sie akzeptiert.

ASSETREPORT als Auftragsverarbeiter

Der Kunde erkennt an, dass er – bezüglich der Verarbeitung der Kundendaten – als Datenverantwortlicher handelt und ASSETREPORT als Auftragsverarbeiter. Alle von den Parteien in dieser Hinsicht vereinbarten Arrangements unterliegen ausschließlich der Datenverarbeitungsvereinbarung, wie zwischen den Parteien getroffen und innerhalb des Administrator-Accounts bereitgestellt.

Laut der obigen Bestimmung (siehe Artikel 2 ) erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass er durch Bestellung der Dienstleistungen oder durch Treffen einer Vereinbarung mit ASSETREPORT bestätigt, die Datenverarbeitungsvereinbarung vollständig gelesen zu haben und zu akzeptieren.

Vertraulichkeit

Kundendaten

Jeder Kunde ist verpflichtet, seine Kundendaten vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass jede dritte Partei, der er Zugang zu einem Benutzer-Account gewährt, an dieselben Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist.

Dem Kunden muss bewusst sein, dass, wenn er einer dritten Partei seinen „API-Schlüssel“ überlässt, dies dazu führt, dass dieser dritten Partei uneingeschränkter Zugang zu seinem Administrator-Account und Benutzer-Account, Logins und Kundendaten gewährt wird.

Zusammenarbeit

Sämtliche Informationen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf sämtliche Informationen finanzieller, gewerblicher, rechtlicher, steuerlicher, sozialer, technischer und organisatorischer Art, Geschäfts- und Handelsgeheimnisse, Daten von Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten, Mitarbeiterdaten, personenbezogene Daten, Programme, Quellcodes, Computerprogramme, Computercode, Module, Scripts, Algorithmen, Merkmale und Betriebsarten, Erfindungen (ob patentfähig oder nicht), Prozesse, Schemata, Testverfahren, Software-Design und -Architektur, Design und Funktionsspezifikationen) die vor Schließung einer Vereinbarung, sowie während der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Parteien ausgetauscht werden, sind als vertraulich zu betrachten und müssen von jeder Partei mit äußerster Geheimhaltung behandelt werden; insbesondere gilt für den Empfänger folgendes:

✓  Er darf die vertraulichen Informationen nur für sich selbst und nur unter äußerster Geheimhaltung verwenden;

✓  Er darf die vertraulichen Informationen in keiner Weise, außer zum Zweck der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien, verwenden, reproduzieren oder zuweisen;

✓  Er darf sich nicht beteiligen (oder anderen erlauben, sich zu beteiligen) an Reverse-Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung vertraulicher Informationen.

✓  Er darf keinen kommerziellen Nutzen aus den vertraulichen Informationen ziehen;

✓  Er darf vertrauliche Informationen, von denen er Kenntnis hat, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der offenbarenden Partei preisgeben, offenbaren oder Dritten verfügbar machen;

✓  Er darf solche vertraulichen Informationen nur an die Mitarbeiter weitergeben, die im Rahmen der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien Kenntnis von diesen Informationen erhalten müssen und der Empfänger bescheinigt und garantiert, dass sich diese Mitarbeiter zuvor, als Bedingung ihrer Einstellung, verpflichtet haben, Bedingungen einzuhalten, die im Wesentlichen mit den Bestimmungen vergleichbar sind, die für den Empfänger im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gelten.

Die im vorherigen Abschnitt festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für folgende Informationen:

✓  Informationen, die öffentlich verfügbar, öffentlich verbreitet und/oder der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bekannt sind;

✓  Informationen, die vom Empfänger in rechtmäßiger Weise auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Partei als der offenbarenden Partei bezogen werden, wobei diese dritte Partei ihrerseits nicht an eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der offenbarenden Partei gebunden ist;

✓  Informationen, deren Offenbarung/Bekanntgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder von einem Bericht oder einer anderen Behörde (jeglicher Art) angeordnet wird. In einem solchen Fall erörtert der Empfänger vor jeder Offenbarung/Bekanntgabe Umfang und Art der Offenbarung/Bekanntgabe mit der offenbarenden Partei.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und besteht weiterhin für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Beendigung der Zusammenarbeit, aus welchem Grund auch immer.

Die offenbarende Partei bleibt jederzeit alleinige Inhaberin ihrer vertraulichen Informationen. Sofern hierin nicht ausdrücklich festgelegt, gewährt kein Bestandteil der vorliegenden Nutzungsbedingungen oder der Beziehung zwischen den Parteien dem Empfänger irgendwelche Rechte oder Interessen an den vertraulichen Informationen und keinerlei implizite Lizenzen werden durch diese Nutzungsbedingungen gewährt.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung impliziert jedoch auf keinen Fall, dass ASSETREPORT nicht berechtigt ist, Ideen, Beiträge oder Feedback des Kunden, die/das zur Verbesserung und/oder Erweiterung von Tool und Dienstleistungen dienen können/kann, zu verwenden und/oder zu kommerzialisieren.

Unbeschadet der obigen Bestimmungen erkennt der Kunde an, dass im Falle der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien diese Vertraulichkeitsvereinbarung Vorrang hat.

Support - Helpdesk

Falls der Kunde Hilfe benötigt oder eine Frage in Bezug auf Tool, App und Dienstleistungen hat, wird ihm geraten, zuerst die Support-Seite von ASSETREPORT ( https://www.Assetreport.com/support ) zu konsultieren.

Sollten die auf der Support-Seite von ASSETREPORT bereitgestellten Informationen nicht die erforderliche Hilfe ermöglichen, kann der Kunde sich kostenlos an den ASSETREPORT Helpdesk wenden. Der ASSETREPORT Helpdesk ist per E-Mail ( support@Assetreport.com ) und telefonisch von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (CET/MEZ) erreichbar, außer an Feiertagen.

Der ASSETREPORT Helpdesk wird sich nach Kräften bemühen, dem Kunden so schnell wie möglich nach der Support-Anforderung zu helfen.

Kosten, die aufgrund nicht gerechtfertigter Reklamationen und/oder Anfragen anfallen, trägt der Kunde.

Verfügbarkeit, regelmäßige Wartung und Updates

ASSETREPORT bietet seinen Kunden die Möglichkeit, die Verfügbarkeit der Dienstleistungen über seine Website jederzeit live und in Echtzeit zu überprüfen. Sollten Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienstleistungen bestehen, bemüht sich ASSETREPORT nach Kräften, derartige Probleme so schnell wie möglich zu lösen, ohne diesbezüglich eine Garantie zu geben. Auf jeden Fall und sofern angemessen, steht es ASSETREPORT frei, selbst zu bestimmen, was in dieser Hinsicht als angemessene Lösung oder Entschädigung für seine Kunden zu betrachten ist.

ASSETREPORT ist bestrebt, die Qualität von Tool oder Dienstleistungen durch Wartungsaktivitäten und regelmäßige Implementierung von Updates auf einem hohen Niveau halten. ASSETREPORT bemüht sich, die Auswirkung derartiger Wartungsaktivitäten und Updates auf die Verfügbarkeit von Tool und Dienstleistungen zu minimieren, kann aber Ausfälle in dieser Hinsicht nicht ausschließen. Auf jeden Fall bemüht sich ASSETREPORT nach Kräften, den Kunden zu gegebener Zeit hierüber zu informieren, es sei denn, dies ist unmöglich oder nicht sinnvoll.

Die obigen Bestimmungen stellen keine Grundlage für eine Entschädigung seitens ASSETREPORT dar.

ASSETREPORT-Mitteilung

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Bezug der ASSETREPORT-Mitteilung zu kündigen. Da die Mitteilung als integraler Bestandteil der Dienstleistungen zu betrachten ist, kann der Kunde ASSETREPORT auf keinen Fall für Änderungen jeglicher Art haftbar machen, über die er normalerweise durch die Mitteilung informiert worden wäre, hätte er sich nicht für eine Kündigung des Bezugs entschieden.

Änderungen der Dienstleistungen

ASSETREPORT hat das Recht, jederzeit Angebot und Zusammensetzung seiner Dienstleistungen, einschließlich des Basispakets und/oder der Merkmale, zu ändern. In einem solchen Fall informiert ASSETREPORT den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor einer solchen Änderung durch (i)  eine Benachrichtigung auf der Website, im Tool und/oder in der App und/oder (ii)  über die ASSETREPORT-Mitteilung hierüber.

Höhere Gewalt/Härte

ASSETREPORT haftet nicht für eine Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder Härte zurückzuführen ist.

Übliche Ereignisse höherer Gewalt oder Härte umfassen: alle Umstände, die zum Zeitpunkt der Schließung der Vereinbarung unvorhersehbar und unvermeidbar waren und die ASSETREPORT an der Erfüllung der Vereinbarung hindern oder die die Erfüllung der Vereinbarung in finanzieller oder anderer Hinsicht schwerer machen als dies normalerweise der Fall gewesen wäre (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Beschlagnahme, Verzögerungen bei dritten Parteien oder Zahlungsunfähigkeit dritter Parteien, die durch ASSETREPORT verpflichtet wurden, Personalmangel, Streiks, organisatorische Umstände und drohender Terrorismus oder terroristische Handlungen).

Die oben genannten Situationen berechtigen ASSETREPORT, die Vereinbarung durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden zu revidieren und/oder auszusetzen, ohne zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet zu sein. Wenn die Situation höherer Gewalt und/oder die Härtesituation länger als 2 Monate anhält, ist ASSETREPORT berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen (siehe Artikel 15 ).

Vergütung („Netting“)

Gemäß den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 vereinbaren die Parteien, dass in ihrer gegenseitigen Beziehung ab dem Beginn der Vereinbarung zwischen ASSETREPORT und dem Kunden alle derzeit bestehenden, sowie alle künftigen Schulden immer automatisch und ipso jure gegeneinander verrechnet und ausgeglichen werden, unabhängig von ihrem Fälligkeitsdatum, ihrem Zahlungsziel oder der Währung, in der sie ausgedrückt wurden. Im Falle gleichzeitiger Forderungen ist die Forderung der anderen Partei an die Partei, die Gegenstand gleichzeitiger Forderungen ist, immer auf den Rest nach Verrechnung des zu begleichenden Betrags beschränkt, wobei die permanente Verrechnung auf jeden Fall rechtliche Wirkung gegenüber dem Verwalter und den verbleibenden Gläubigern hat, die ihrerseits daher dem oben genannten Ausgleich oder Schuldenvergleich durch die Parteien nicht widersprechen können.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Jegliche Probleme, Fragen und Streitigkeiten hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem schweizerischen Recht und sind gemäß schweizerischem Recht auszulegen.

Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Jurisdiktion, in der ASSETREPORT seinen eingetragenen Geschäftssitz hat.

Sprache

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erkennt der Kunde an, dass die Sprache dieser Bedingungen auch die Arbeitssprache bei allen kaufmännischen Transaktionen mit ASSETREPORT sein wird.

Die Originalsprache dieser Bedingungen ist Deutsch. Übersetzungen oder in einer anderen Sprache verfasste Dokumente werden immer als Bonus für den Kunden betrachtet. Im Falle eines Konflikts hat die deutsche Version immer Vorrang.

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